Mitteilungen

job4u

Unter dem Motto “Zukunft, Ausbildung, Chancen” findet am 8. und 9. September die Jugendmesse für Berufsorientierung “job4u” in den Weser-Ems-Hallen in Oldenburg statt. Mehr als 170 Unternehmen und Einrichtungen stellen über 200 verschiedene Ausbildungsberufe und Studienmöglichkeiten vor. Geöffnet ist die Messe am Freitag, 8. September, von 9 bis 16 Uhr und am Samstag, 9. September, von 10 bis 16 Uhr. Der Eintritt ist kostenfrei.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 9 bis 13, die sich schon heute über mögliche Berufs- und Studienmöglichkeiten informieren möchten. Weitere Informationen sind unter www.job4u-ev.de erhältlich. (Fo)

 


 

 

 

 

 


 

 


 

Schulbrief Juli 2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Ein langes und ereignisreiches Schuljahr geht am Mittwoch zu Ende. Die Schulgemeinschaft sehnt die Sommerferien herbei, um sich von den Strapazen des Homeschoolings, aber auch der intensiven Zeit des Präsenzunterrichts zu erholen. Ich danke allen Beteiligten für die gute und intensive Arbeit der letzten Wochen und Monate.

Wir haben in den letzten Wochen festgestellt, dass die Lernrückstände erfreulicherweise deutlich geringer als befürchtet ausgefallen sind. Dennoch werden wir zu Beginn des neuen Schuljahres die Lernausgangslage der Schüler in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen als Grundlage für ggf. notwendige Fördermaßnahmen erheben.

Am Wochenende sind erste Erlasse und Hinweise zum Start ins neue Schuljahr eingetroffen. Das Schuljahr 21/22 soll im vollständigen Regelbetrieb starten. Sicherheits- und Infektionsschutzmaßnahmen sollen nach den Vorgaben des Kultusministeriums dabei weiterhin streng zu beachten sein. So gilt zunächst bis Ende September weiterhin die Testpflicht. Auch die derzeit gültigen Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sollen weitergeführt werden, um für alle Beteiligten einen sicheren Schulbetrieb zu gewährleisten. Für die Klassen 5-10 ist z.B. vorgesehen, dass vor dem 27. September keine Arbeit und danach maximal zwei Arbeiten pro Woche geschrieben werden dürfen.

Über diese und weitere Regelungen werde ich Sie und euch zum Ende der Ferien ausführlich per Mail und über unsere Homepage informieren.

Im vergangenen Jahr durften keine Schulfahrten durchgeführt werden. Wir hoffen, dass dies im zweiten Halbjahr des neuen Schuljahrs wieder möglich sein wird. Auch für die Kursfahrt im Jg. 13 halten wir noch eine Option offen. Aufgrund des weiterhin gültigen Einreiseverbots musste die für den Herbst geplante Austauschfahrt in die USA allerdings abgesagt werden.

Auch im kommenden Schuljahr werden wir wieder sechs neue fünfte Klassen an unserer Schule begrüßen dürfen. Bei einem Kennenlernnachmittag am vergangenen Freitag konnten sich die Schüler schon „beschnuppern“ und ihre neuen Klassenlehrer kennenlernen. Nun freuen wir uns gemeinsam auf die Einschulungsfeier am 2. September 2021. Ein herzlicher Dank geht an Herrn J. Arlinghaus für die perfekte Organisation.

Nach langer und intensiver Diskussion haben die Gesamtkonferenz und der Schulvorstand die Einführung von iPads für Schüler im Jg. 7 zum 1.2.2022 beschlossen. Die Klassen 7b und 7d werden als Pilotklassen mit Leihgeräten bereits nach den Sommerferien starten.

Die Einführung eines digitalen Arbeitsgerätes ab Jg.7 ist notwendig, um jeder Schülerin und jedem Schüler mobiles Lernen mit digitalen Medien zu ermöglichen. Unsere Schüler wachsen in einer Gesellschaft auf, in der die ständige Verfügbarkeit von Informationen, die Nutzung von „social media“ und die Verwendung digitaler Instrumente im Alltag selbstverständlich sind. Um auf die zukünftige Studien- und Arbeitsumgebung und eine mündige gesellschaftliche Teilhabe im digitalen Zeitalter vorbereitet zu sein, muss jeder Jugendliche nicht nur einen kompetenten, sondern auch einen verantwortungsvollen, kritischen Umgang mit neuen Medien erlernen.
Ausführliche Informationen zu den Geräten, zur Bestellung und Finanzierung und zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten folgen zu Beginn des neuen Schuljahres.

Ich wünsche Ihnen und euch erholsame Ferientage

Mit freundlichen Grüßen

J. Schiering
Schulleiter

 


Informationsschreiben zum Thema Impfen

Sonderaktion bereits am kommenden Sonntag

 
 
Informationsschreiben zum Thema Impfen für volljährige Schülerinnen und Schüler bzw. für die Erziehungsberechtigten der 12- bis 17-jährigen Schülerinnen und Schüler:
 
 

 


 

Schulelternrat 2020/21

Auf der per Videokonferenz am 26.05.21 durchgeführten Sitzung wurde die bisherige stellvertretende Vorsitzende Inga Krogmann zur neuen Vorsitzenden des Schulelternrates gewählt. Neuer Stellvertreter ist Stefan Hilgefort.
Neben den bisherigen Vorstandsmitgliedern Herbert Deux und Uwe Döllmann wurden Andrea Schlarmann und Christian Götting neu in den Vorstand gewählt.
Mathias Kreinberg und Tanja Ruhe scheiden aus dem Vorstand aus.

Stand: 27.05.2021

 


 

Freiwillige Wiederholung der Einführungsphase

Schüler, die in diesem Schuljahr 2020/2021 die Einführungsphase besuchen, können ausnahmsweise auf Antrag nach Beschluss der Klassenkonferenz die Einführungsphase im Schuljahr 2021/2022 freiwillig wiederholen.
Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten und die volljährigen Schüler.
Der Antrag muss bis zum 11. Juni 2021 bei der Schule gestellt sein.

Link zum Erlass:

https://schulnetzmail.nibis.de/files/121af356d5dd5a5fc3371b8b69b9e8c8/210519_Erlass_Wiederholung_Einf_hrungsphase_Original.pdf

 


 

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab Montag, den 17.05.2021 beginnt der Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5-12 in geteilten Gruppen.

Am Montag kommen die Schüler der Gruppe b der Jahrgänge 5-12 zur Schule, am Dienstag die Schüler der Gruppe a der Jahrgänge 5-8.
Aufgrund der mündlichen Abiturprüfungen bleiben die Jahrgänge 9-12 an diesem Tag im Distanzunterricht.

Der Landkreis hat dies heute in seiner Allgemeinverfügung auf der Homepage (https://www.landkreis-vechta.de) bekannt gegeben.

Wir freuen uns  auf das Wiedersehen in der Schule und wünsche allen einen guten Start.

Schiering

(Schulleiter)

 


 

Mehr Präsenzunterricht

 

Ab kommenden Montag, dem 10. Mai 2021, wird in Niedersachsen wieder deutlich mehr Präsenzunterricht stattfinden. Die Schulen werden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offengehalten, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag mitgeteilt hat.

Alle Schulen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 bieten ab Montag, dem 10. Mai 2021, Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) an. In geteilten Lerngruppen – rotierend die eine Hälfte der Schüler vor Ort in der Schule lernend, die andere Hälfte von zu Hause aus – kommen somit alle Schüler wieder in ihre Schulen und lernen zusammen mit ihren Mitschülern unter Anleitung ihrer Lehrkräfte.

Zudem wird ab Montag, dem 10. Mai 2021, geregelt, dass unabhängig von der Inzidenz für den Schuljahrgang 12 Unterricht im „Szenario B“ stattfinden kann:

 

Die Regelungen im Überblick:

  1. Öffnungs- und Schließungsszenarien:

Unterschreitet in einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werk­tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann können Schulen ins Szenario B wechseln.
Überschreitet in einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann müssen Schulen ins Szenario C wechseln.
Die Kommunen können schärfere Maßnahmen verhängen. Änderungen im Bereich Schule sind grundsätzlich per Allgemeinverfügung zu kommunizieren und umzusetzen.

Gymnasium
Jahrgang12 unabhängig

von der Inzidenz

Szenario B
alle anderen Jahrgänge Inzidenz

unter 165

Szenario B
Inzidenz

über 165

Szenario C

 

  1. Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):
  • Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter sowie weitere Schulbeschäftigte, die regel­­mäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen.
  • Nur bei einem negativen Testergebnis sind das Betreten der Schule und die Teilnahme am Präsenzbetrieb möglich. Die Eltern sowie die volljährigen Schüler haben die Negativ­­testung gegenüber der Schule zu bestätigen, ggf. ist das Testkit vorzulegen. Im Ausnahme­fall kann der Test in der Schule nachgeholt werden.
  • Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen.
  • Den Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt.

III. Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht aufgehoben:

  • In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht weiterhin aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Maskenpflicht im Szenario B:

  • Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicher­heits­maßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurz­zeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schüler mit Bedarf an sonderpäda­gogischer Unterstützung.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:

  • „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichts­raum
  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20-5-20
  • Handhygiene, Husten- und Niesregeln
  • Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
  • Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.

Notbetreuung in der Schule:

  • Notbetreuung wird angeboten in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganz­tagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.

 

Aktuelle Briefe des Kultusministers an Schüler und Eltern

 


 

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der gestiegenen Nachfrage, möchten wir Ihnen hier die Zugangsdaten für das nächste iPad Bestellportal bei der Gesellschaft für digitale Bildung mitteilen.

Sollten Sie momentan die Anschaffung neuer Geräte erwägen, so können Sie wieder unter https://schooltab.gfdb.de/#/login zwischen unterschiedlichen Paketen bestehend aus iPad, Zubehör und Versicherungen wählen. Nutzen Sie für die Bestellung bitte die Nutzerdaten aus Herrn Apkes Email vom 23.04.21. Bitte beachten Sie, dass von den unter Sofortkauf angegebenen Preisen noch 6% Skonto abgezogen werden können.

Das Bestellportal schließt am 09.05.2021. Die in diesem Bestellfenster bestellten Geräte sollen voraussichtlich in der 27. Kalenderwoche (05. – 11. Juli 2021) ausgeliefert werden. Die Erfahrungen der letzten Bestellphasen zeigen jedoch, dass dies nicht garantiert werden kann.

Die hier bestellten Tablets sind bei Ausgabe in die schulische Rechnerverwaltung eingebunden, sodass die Geräte ggf. auch im Unterricht genutzt werden können. Bis die flächendeckende Einführung von Schülergeräten von den Schulgremien beschlossen wurde, liegt es allerdings weiterhin in der Verantwortung der Lehrkraft, ob und wie Schüler ihr eigenes Gerät im Unterricht nutzen können.

Alternativ besteht nun die Möglichkeit, privat angeschaffte iPads in die Rechnerverwaltung einpflegen zu lassen. Aus technischen Gründen kann diesbezüglich jedoch keine Erfolgsgarantie gegeben werden. Es wird entweder zum Schuljahresende oder zum Beginn des nächsten Schuljahres einen Sammeltermin geben. Entsprechende Informationen folgen.

Häufig gestellte Fragen zur Kaufabwicklung und Verwaltung dieser Geräte werden in den verlinkten

FAQs

und dieser von der GfdB bereitgestellten Übersicht beantwortet: SCHOOLTAB_Gymnasium_Lohne_2021

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an Herrn Apke (apke@gymlohne.de).

Link zum Bestellportal:  https://schooltab.gfdb.de/#/login

Mit freundlichen Grüßen,
J. Forman   M. Apke

 


 

Auswirkungen der „Notbremse“ für die Schulen in Niedersachsen

 

Brief an die Eltern als pdf:  2021-04-22_Brief_an_Eltern

 

Ausschnitt aus dem Brief:

 


 

 

Rundverfügung Nr. 15/2021

Zur Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020 (Nds. GVBl. S. 368), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. April 2021, Online gestellt und somit verkündet am 9. April 2021( https://www.niedersachsen.de/verkuendung)

 

Download der Verfügung als pdf
(2021-04-09_Rundverf_gung_RLSB_OS_15-2021.pdf)

 


 

Verpflichtende Selbsttestung

Schulbrief April 2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern,

im Interesse größtmöglicher Sicherheit für alle schreibt Niedersachsen verpflichtende Selbst­tests für den Präsenzunterricht vor. Nach den Osterferien müssen Schüler, Lehrer und Mit­arbeiter an zwei Tagen pro Woche vor Schulbeginn einen Selbsttest zu Hause durchführen. Der Schulbetrieb darf erst dann aufgenommen, wenn die Tests ausgegeben und die Schüler getestet wurden. Das heißt, dass am 12. April kein Präsenzunterricht stattfindet, weil an diesem Tag das erste Testkit durch den Klassenlehrer/Tutor in der Schule ausgegeben wird (Zeitplan siehe Seite 4).

Für unsere Abiturienten beginnen am 19. April die Abiturklausuren. Auch wenn viele Dinge nur eingeschränkt stattfinden konnten, so sind wir doch froh, dass wir den Unterricht seit den Weihnachtsferien in Präsenz und ganzen Lerngruppen erteilen und die Schüler gut auf die anstehenden Prüfungen vorbereiten konnten.
Der Jahrgang 13 erhält am 14. April bei der Zeugnisausgabe Testkits, mit denen am Morgen des jeweiligen Prüfungstags zu Hause ein Selbsttest durchgeführt werden kann.
Die Schulgemeinschaft wünscht dem Jahrgang 13 viel Erfolg bei den Abiturprüfungen!

Der Inzidenzwert im Landkreis Vechta liegt weiterhin so hoch, dass für die Jahrgänge 5-12 der Präsenzunterricht im Wechselmodell vermutlich erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein wird.
Wenn der Präsenzunterricht im Szenario B wieder anläuft, testen sich die Schüler an ihrem ersten Schultag mit dem am Montag ausgegebenen Testkit, für die folgenden Testungen er­folgt die Ausgabe dann im Unterricht. Die Schüler, die ab dem 12. April zur Notbetreuung angemeldet sind, holen sich am Freitag (09.04.) einen Selbsttest in der Schule ab und testen sich am Montag zu  vor Beginn der der Notbetreuung.

Nach den Vorgaben des Kultusministeriums sind Schüler und Beschäftigte verpflichtet, zwei­mal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause einen Test durchzuführen, allerdings nur an den jeweiligen Präsenztagen der jeweiligen Gruppe. Ohne ein negatives Testergebnis ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung nicht erlaubt.

Im Szenario B werden für unsere Schüler Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag Testtage sein. Die Eltern bestätigen die Durchführung und das negative Testergebnis auf dem Formular (Seite 3, Formular als pdf zum Download s.u.) und geben dies ihrem Kind mit in die Schule. Die Kollegen der ersten Stunde an diesen Tagen kontrollieren die Bestätigungen der Eltern.

Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule nicht besucht werden. Benachrichtigen Sie in diesem Fall das Sekretariat umgehend telefonisch, von dort aus wird das zuständige Ge­sundheitsamt informiert. Zur Überprüfung des Ergebnisses muss Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum aufgenommen werden. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes bzw. Testzentrums) und auch kein Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen werden.

Sollte zu Hause keine Testung erfolgt oder die Be­stä­tigung durch die Eltern vergessen worden sein, werden die entsprechenden Schüler in der Schule in einem separaten Raum getestet. Dies wird durch die Schule beaufsichtigt, aber nicht durch Personal der Schule durchgeführt.

Das Land Niedersachsen hat die verpflichtenden Tests zu Hause aus rechtlichen Gründen verknüpft mit der Aufhebung der Präsenzpflicht auf Antrag der Eltern in allen Schuljahrgängen. Sie haben damit die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, wenn Sie keine Testung vornehmen wollen. Ihr Kind erhält dann Materialien zur Bearbeitung von der Schule, eine weitergehende Betreuung ist nur möglich, soweit die Kapazitäten der Schule dies ermöglichen.

Geben Sie bitte das vom Kultusministerium herausgegebene Informationsblatt (Testpflicht Elterninfo) umgehend Ihrem Kind unterschrieben mit in die Schule. Es wird in der ersten Woche des Präsenz­unterrichtes vom Klassenlehrer eingesammelt.

J. Schiering

 

Dokumente als pdf zum Download:

 

Dokumente des Kultusministeriums zum Download:

 

 

Informationen zu den Corona-Selbsttests:

Jeweils zwei Testkits werden im normalen Schulbetreib für die jeweils kommende Schulwoche ausgegeben. Ein Test wird nur durchgeführt, wenn an dem Tag Präsenzunterricht ansteht. Im Szenario C (Distanzunterricht) werden keine Tests durchgeführt. Die ausgegebenen Tests dürfen nur für die Testung vor dem Präsenzunterricht verwendet werden.

Vor der ersten Testung (also beim Auslaufen des Heimunterrichts und Beginn des Wechselunterrichts) muss ein Testkit von den Schülern bzw. Eltern aus der Schule abgeholt werden. Dazu wird jedem Jahrgang ein Zeitfenster zugewiesen werden. Die Ausgabe erfolgt unter strikter Einhaltung der Hygiene­maßnahmen in der Pausenhalle bzw. im Foyer.

Diese Erstausgabe erfolgt am Montag, den 12.04.2021 durch die Klassenlehrer/Tutoren in der Schule.

 

Jahrgang Beginn der Ausgabe Eingang zur Ausgabe Ausgang nach der Ausgabe
5 8:30 Uhr Haupteingang Eingang Parkplatz
6 8:30 Uhr Eingang zur Sporthalle Eingang Aula/Mensa
7 9:15 Uhr Haupteingang Eingang Parkplatz
8 9:15 Uhr Eingang zur Sporthalle Eingang Aula/Mensa
9 10:00 Uhr Haupteingang Eingang Parkplatz
10 10:00 Uhr Eingang zur Sporthalle Eingang Aula/Mensa
11 10:45 Uhr Haupteingang Eingang Parkplatz
12 10:45 Uhr Eingang zur Sporthalle Eingang Aula/Mensa

 

Die Durchführung der Corona-Selbsttests ist verständlich auf der Packungsbeilage beschrieben. Herr Bünnemeyer wird zusätzlich ein Erklärvideo zur Durchführung des Selbsttests an die Schulgemein­schaft schicken.

 


 

Testpflicht für alle Schüler und die in der Schule Beschäftigten

Nach den Osterferien gilt nach den Vorgaben des Kultusministeriums eine Testpflicht für alle Schüler und die in der Schule Beschäftigten.

 

  • Alle Schüler im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung sowie alle Beschäftigten in Schule testen sich in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause, sofern ausreichend Testkits durch das Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können.
  • Es besteht eine Testpflicht, die in der Landesverordnung festgelegt wird.
  • Getestet wird nur an Präsenztagen vor Unterrichtsbeginn. Personen im Homeoffice bzw. im Distanzlernen nehmen nicht an den Testungen teil.

 

Weitere Informationen folgen im Laufe der Woche.

Dokumente zum Download:

 


 

Osterferien

Schulbrief (26.3.2021)

 

 

 

 

 

Ferienregelung in den Osterferien 2021

Die Schulleitung ist an folgenden Tagen in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr im Hause:

  • Di., 30.03.2021,  Herr Schiering
  • Do.,01.04.2021,  Herr Kaletta
  • Di., 06.04.2021,  Herr Forman
  • Do.,08.04.2021,  Herr Bünnemeyer

In der übrigen Zeit sind der Schulleiter, Herr Schiering (Tel. 0175 / 5941 672), sowie der stellvertretende Schulleiter, Herr Kaletta (Tel. 0176 / 4463 6644) telefonisch zu erreichen.

Das Sekretariat ist in den Osterferien besetzt.

Ferner sind zu folgenden Zeiten anwesend:

  • Schulassistent: Herr Wendland,  29.03. – 01.04.2021
  • Hausmeister:    Herr Heckmann, ist – sofern er sich nicht im Hause aufhält – unter der folgenden Mobil-Funk-Nr. erreichbar:   0172 / 898 1052

 


 

Regelungen zum Freiwilligen Zurücktreten sowie zur Wiederholung von Schuljahrgängen im Rahmen der Abschlussvergabe

 
Erlass mit Regelungen zum freiwilligen Zurücktreten sowie zur Wiederholung von Schuljahrgängen im Rahmen der Abschlussvergabe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in den Schuljahrgängen 1-10 im Schuljahr 2020/2021 sowie diesbbezügliche Regelungen für die Schuljahre 2021/2022 bis 2023/2024 zum Download:
 
 
( Größe: 440.21 KB )

 


 

Nachruf

In tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem Kollegen Andreas Espelage, der nach langer, schwerer Krankheit verstorben ist. Bei allen Schülern und Lehrkräften herrscht große Betroffenheit.

Herr Espelage kam 2004 an unsere Schule, er unterrichtete die Fächer Deutsch und katholische Religion. Herr Espelage hat sich bei Schülern, Eltern und Kollegen durch seine fachliche Kompetenz, sein pädagogisches Einfühlungsvermögen und sein freundliches, hilfsbereites Wesen hohes Ansehen erworben.

Mit großer Dankbarkeit erinnern wir uns an seine engagierte Arbeit  als Mitglied des Personalrates und des Schulvorstandes zum Wohle der Schule.

Unser tiefes Mitgefühl gilt seiner Frau und seiner Familie.

Jürgen Schiering

(Schulleiter)

 


 

Inzidenzwert über 100

 
Der Inzidenzwert im Landkreis Vechta lag am Freitag (12.3.) bei 126,7. Er ist heute auf 130,9 gestiegen. Nach den Vorschriften des Landes bleiben daher die Jahrgänge 5-7 und 12 am kommenden Montag im Szenario C.
 
Die Notbetreuung findet statt.
 
Ein Wechsel ins Szenario B ist erst dann möglich, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt.
 

 

Bis zu den Osterferien ist für die Schulen in Niedersachsen vorgesehen:

 

  • Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für
    • die Schuljahrgänge 5-7
    • die Schuljahrgänge 12 und 13
  • Ab dem 22. März 2021 gilt das Szenario B für alle Schülerinnen und Schüler.

In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 kommen keine weiteren Klassen dazu. Hier bleibt es zunächst bei der jetzigen Regelung.
Ab dem 08. März 2021 bis zu den Osterferien gilt außerdem: Ab Klasse 5 tragen alle Schülerinnen und Schüler ihre Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitzplatz. Alltagsmasken reichen aus, es müssen keine medizinischen Masken sein.
Es wird außerdem ein freiwilliges Testangebot für alle Personen in der Schule geben, auch für Schülerinnen und Schüler. In der nächsten Woche erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Angebot wissen müssen.

Zugehörige Informationen der Landesschulbehörde:

 


 

Auslieferung von iPads

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,

mittlerweile sind alle bestellten iPads der GfdB in der Schule eingetroffen und liegen zur Abholung bereit. Die Abholung kann in folgenden Zeitfenstern erfolgen:

  • Mittwoch (24.02.): 09 – 11 Uhr sowie 13 – 15 Uhr
  • Donnerstag (25.02.): 08 – 14 Uhr
  • Freitag (26.02.): 10 – 14 Uhr

Sollte keines dieser Zeitfenster für eine Abholung infrage kommen, bitte ich um Rücksprache für einen Alternativtermin in der kommenden Woche. Die Ausgabe erfolgt in Raum R001. Eine Beschilderung in der Pausenhalle (Haupteingang) erfolgt.

Wichtig: Für die Abholung muss entweder die Auftragsbestätigung oder die Rechnung der GfdB als Legitimationsnachweis vorgezeigt werden. Die Abholung muss außerdem durch Unterschrift quittiert werden.

Für die Erstinstallation haben wir eine Anleitung erstellt, die hier als pdf heruntergeladen werden kann. Wir empfehlen, die Anleitung entsprechend zu nutzen:

Anleitung zur Ersteinrichtung der iPads über das Bestellportal der GfdB

 

 

 

(Jorma Forman)

 


Allgemeinverfügung des Landkreises Vechta zum Download

 


 

Zuschüsse für IT-Geräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht (Jobcenter Landkreis Vechta)

 

[…]  Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten ist in Zeiten des pandemiebedingten Distanzunterrichts unerlässlich. Der Bund und die Länder haben für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien ein Sofortausstattungsprogramm über die Schulen auf den Weg gebracht.
Als Ergänzung hat der Bund nun eine weitere Unterstützung beschlossen, damit das Homeschooling in Familien mit geringem Einkommen nicht an einer fehlenden IT-Ausstattung scheitert. Insofern finanzieren die Jobcenter IT-Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht für Familien, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen.
Sie können ab sofort von dem für ihren Wohnsitz zuständigem Jobcenter einen Zuschuss für die Beschaffung von IT-Endgeräten (z.B. Tablet, PC, Drucker) erhalten. […]

Genaue Informationen und Formulare:  Antrag_Zuschuesse_IT_Jobcenter

 


 

Informationen zum Lockdown

 

Der Lockdown wird über den 14.02.21 hinaus fortgesetzt, die Jahrgänge 5-12 bleiben daher im Februar im Distanzunterricht.
Die Schüler des Jahrgangs 13 gehen wie bisher zur Schule.

Es ist geplant, dass im März nach und nach  weitere Schüler zurück in die Schule kommen. Vor den Osterferien sollen möglichst alle im Szenario B unterrichtet werden.
Das Land hat weiter ein großes Paket an Maßnahmen für das zweite Halbjahr  vorgesehen.Weitere Informationen folgen in den kommenden Tagen.

Sie finden den Brief des Ministers an die Eltern sowie die 10-Punkte-Agenda auf folgenden Seiten:

 


 

Sehr geehrte Eltern,

aus Datenschutzgründen wird der Elternbrief zur Zeit aktualisiert.

 

 

 


 

Verlängerung der geltenden Bestimmung zur allgemeinen Kontaktreduzierung bis zum 14.02.2021

 

Für Gymnasien gilt:

  • Abiturjahrgang Szenario B
  • Jahrgänge 5 – 12 Szenario C

Das Kultusministerium ermöglicht es allen Eltern, ihre Kinder vorübergehend vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Die Notbetreuung steht dann aber nicht offen. Eltern, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, melden Ihr Kind schriftlich bis zum 14.02.2021 vom Präsenzunterricht ab. Die Abmeldung ist verbindlich für den kompletten Zeitraum, sie muss der Schule bis zum Ende dieser Woche vorliegen. Von der Befreiung von der Präsenzpflicht ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten.

Informationen aus dem Kultusministerium finden Sie unter folgenden Links:

 


 

Auslieferung von iPads

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach iPads über Bestellportale von Schulen im Zuge der Corona-Pandemie kommt es leider weiterhin zu Schwierigkeiten bei der Auslieferung der über das Bestellportal erworbenen iPads. Sobald wir Informationen bezüglich eines Liefertermins für die jeweiligen Bestellfenster haben, wird es eine Information seitens der Schule geben. Wir bedauern die Verzögerung sehr und hoffen, dass die Geräte schnellstmöglich ausgeliefert werden. (Fo)

 


 

Verfügung der Schulbehörde zum Unterricht im Januar

Aktuelle Fassung des Rahmen-Hygieneplans Corona Schule sowie des Begleitschreibens.

 


 

Unterricht 11.01.21 – 29.01.21

Jahrgänge 5–12: Szenario C

Die Schüler erhalten Aufgaben über das Aufgabenmodul von IServ. Die Aufgaben werden nach dem Stundenplan der Klasse / des Kurses gestellt, sie werden am Vortag ab 17 Uhr freigegeben.

Jahrgang 13: Szenario B

Der Unterricht ist in ausreichend großen Räumen verplant, die Kurse können daher komplett unterrichtet werden. Der Nachmittagsunterricht wird im Januar als Doppelstunde erteilt, es gibt keine versetzten Pausen.
Im Szenario B ist das Abstandsgebot zwischen allen an Schule Beteiligten auch während des Unterrichts einzuhalten. Im Schulgebäude herrscht Maskenpflicht. Die Mund-Nasen-Bedeckung sollte aufgrund der großen Gruppen auch im Unterrichtsraum am Platz weiterhin getragen werden. So können mögliche Infektionen und ggf. bei Quarantänemaßnahmen die Anzahl der betroffenen Schüler reduziert werden.

Für die nächsten drei Wochen wird der Innenhof als Pausenhof in den großen Pausen genutzt.
Für die Mittagspause steht von Montag bis Mittwoch die Mensa zur Verfügung. Hier ist zu beachten, dass wieder der Abstand gewahrt und die Position der Stühle beibehalten wird. Ein Verkauf in der Mensa wird in den nächsten drei Wochen nicht angeboten.

Klassenarbeiten

Korrigierte Arbeiten können zur Zeit nicht an die Schüler zurückgegeben werden, die Kollegen teilen die Noten per Mail mit.
Sollte aufgrund der Vorgaben vor den Weihnachtsferien vereinzelt keine Arbeit oder Ersatzleistung möglich gewesen sein, so wird die Note auf Basis der Mitarbeit erteilt.

Zeugniskonferenzen

Die Termine wurden geändert, damit alle Schüler vor der Zeugniskonferenz über die Noten informiert werden können.  Die Einladungen zur Zeugniskonferenz werden in der kommenden Woche verschickt.

Eintragen der Noten:             19.01.21  bis 10 Uhr

Zeugniskonferenzen 5-8:     25.01.2021

Zeugniskonferenzen 9-11:   26.01.2021

Die Schüler werden in der Woche vor den Zeugniskonferenzen durch den Klassenlehrer über die Zeugnisnoten informiert.

Informationen aus dem Kultusministerium

 


 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Damen und Herren,

leider geht das Schuljahr vor den Weihnachtsferien schneller als gedacht zu Ende. Es bleibt zu hoffen, dass der jetzt folgende „Lockout“ dazu beiträgt, die Ausbreitung der Corona-Pandemie in unserem Land einzudämmen.

Für die verbleibenden Tage ergeben sich folgende Regelungen:

  1. Unterricht
    1. Dienstag, den 15.12.2020
      Die Jahrgänge 7-11 verbleiben aufgrund der aktuellen Situation im Szenario B (Unterricht für Gruppe a). Für die Jahrgänge 5, 6, 12 und 13 findet der Unterricht in voller Klassen-/Kursstärke statt.
    2. Mi. , 16. – Fr., 18.12.2020:
      Gemäß der Empfehlung der Bundes- und der Landesregierung, das öffentliche Leben weitestgehend herunterzufahren, findet der Unterricht ab Mittwoch ausschließlich als Distanzunterricht statt, d.h. die Lehrer stellen bis Freitag die Aufgaben entsprechend dem jeweiligen Stundenplan.
  2. Geplante Klassenarbeiten: Alle für den Zeitraum 16. – 18.12.2020 geplanten Klassenarbeiten wurden vom Land Niedersachsen abgesagt.
  3. Notfallbetreuung: Vom 16. – 18.12.2020 bietet das Gymnasium Lohne täglich in der Zeit von 8–13 Uhr eine Notfallbetreuung an, während der die Schüler, die nicht zu zuhause betreut werden können, die gestellten Aufgaben wie vom Land vorgesehen in der Schule erledigen können.
    Auch am 21. und 22.12.2020 gibt es die Möglichkeit einer Notbetreuung in der Schule.
    Eltern, die Ihr Kind zu dieser Betreuung in die Schule schicken wollen, melden Ihr Kind mit Angabe der entsprechenden Tage rechtzeitig bei der Schule an (GymnasiumLohne@t-online.de).
  4. Unterricht ab dem 11.01.2021

Wir werden euch / Sie rechtzeitig informieren, wie es nach den Weihnachtsferien weitergeht.

 

Ich wünsche euch / Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes Jahr 2021.
Bleiben Sie gesund.

 

Mit freundlichen Grüßen

J. Schiering
(Schulleiter)

 


Der Unterricht in der letzten Woche vor den Weihnachtsferien (14. – 18.12.20) wird wie folgt stattfinden:

 

  • 14.12.20:
    • Jg. 5-6     Präsenzunterricht ganze Klasse
    • Jg. 7-13   Wechselunterricht im Szenario B (Gruppe b)
  • 15.-18.12.20
    • Jg. 5-6     Präsenzunterricht ganze Klasse
    • Jg. 7-11   Wechselunterricht im Szenario B (Dienstag Gruppe a)
    • Jg. 12-13 Präsenzunterricht ganzer Jahrgang

 

Die Inzidenzzahlen im Landkreis Vechta sind in den vergangenen zwei Wochen zwar zurückgegangen, sie sind mit 162 (11.12.) aber nach wie vor sehr hoch. Besonderen Anlass zur Sorge gibt die Zahl von aktuell 30.000 Neuinfektionen pro Tag. Eine viertägige Rückkehr der ganzen Schule in das Szenario A erscheint mir daher zu riskant, da dann wieder in Bussen, Klassen und Fluren Gedränge herrschen würde. Würden dadurch Quarantänen (oder Positiv-Testungen bzw. Erkrankungen) ausgelöst werden, würden sich diese über die Weihnachts-feiertage und Neujahr erstrecken.
Besondere Bedingungen gelten allerdings für die Qualifikationsphase, da hier Prüfungsrelevanz besteht. In diesen Jahrgängen sollte nach den Vorgaben des Kultusministeriums so viel wie möglich Präsenzunterricht stattfinden. Daher wird der Unterricht in den Jahrgängen 12 und 13 ab Dienstag wieder in ganzer Kursstärke stattfinden.
Die Jahrgänge 5 und 6 bleiben wie bisher im Szenario A.

In den Jahrgängen 7-11wird entgegen der bisherigen Ankündigungen der Wechselunterricht bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.
Unser Kultusminister überlässt den Eltern und den volljährigen Schülern die Entscheidung, ob ab kommendem Montag, den 14.12.2020, Präsenzunterricht oder Distanzlernen gewählt wird. Ein besonderer Antrag ist nicht notwendig, Eltern bzw. volljährige Schüler teilen es lediglich der Schule mit. Dieses erfolgt zentral im Sekretariat über die Meldung an die E-Mail-Adresse GymnasiumLohne@t-online.de. Das Sekretariat erstellt eine Übersicht, die den Lehrkräften mitgeteilt wird.
Nach Vorgabe des Kultusministeriums kann die Schule festlegen, dass Schüler für den Zeitraum der Abfassung von Klassenarbeiten und Klausuren sowie anderen Prüfungen in die Schule kommen müssen. Alle Schüler, auch diejenigen, die bereits für den 17./18.12.20 beurlaubt wurden, müssen zur Ableistung der Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen Prüfungen zur Schule kommen.

 


 

Neue Informationen aus dem Kultusministerium:

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung bietet das Kultusministerium den Eltern und Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, ihre Kinder bereits ab dem 14.12.2020 vom Präsenzunterricht befreien zu lassen, und erweitert damit die bisher für den 17. und 18.12.2020 bestehende Regelung.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, entfällt hier ausnahmsweise die Antragspflicht. Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler zeigen der Schule gegenüber lediglich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und geben an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt.

Frühester Termin wäre der 14.12.2020, ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich, da aus infektiologischer Sicht nicht sinnvoll. Der Kultusminister betont an dieser Stelle, dass die Befreiung des Präsenzunterrichts nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen ist. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie wir es für das Szenario B im Leitfaden und in den Handreichungen zum Distanzlernen beschrieben haben, gilt auch für diese besondere Woche. 

 

 


 

Wechsel in Szenario B (Schule im Wechselmodell)

Gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung besteht für Schulen eine Verpflichtung zum Wechsel in Szenario B (Schule im Wechselmodell) ab Schuljahrgang 7, wenn am Standort der Schule die 7-Tage-Inzidenz 200 oder mehr beträgt, für die Dauer von mindestens 14 Tagen.

Zur Ermittlung der Inzidenzzahl ist die Niedersachsenseite zu verwenden. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

Landkreis Gesamtzahl

der Fälle

Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage 7-Tagesinzidenz pro

100.000 Einwohner

Vechta 3040 (+9) 286 200,3

 

Die 7-Tagesinzidenz liegt über 200, für den Folgetag ist dann der Wechsel in „Szenario B“ verpflichtend umzusetzen. Einer Anordnung durch das zuständige Gesundheitsamt bedarf es in diesem Falle nicht mehr.

Die Schule kehrt in diesem Fall erst dann wieder in Szenario A zurück, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz unter 200 gefallen ist, frühestens aber nach 14 Tagen.

Sofern zwischenzeitlich eine weitere, mindestens eine Lerngruppe betreffende Infek-tionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wird und die 7-Tage-Inzidenz 100 oder mehr beträgt, verbleibt die Schule für die Dauer von 14 Tagen ab Verhängung dieser Infektionsschutzmaßnahme in Szenario B.

Im Szenario B besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht unter den gleichen Voraussetzungen wie im Szenario A. Abweichend hiervon darf nach § 13 Abs. 2 Satz 6 Niedersächsische Corona-Verordnung die Mund-Nasen-Bedeckung im Szenario B abgenommen werden, soweit und solange die pflichtige Person einen Sitzplatz eingenommen hat und der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.

Alle Angebote im Ganztag fallen aus.

 


 

Wechsel zum Szenario B

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich leite euch / Ihnen einen Brief des Kultusministers an die Schüler sowie die Eltern sowie einige Informationen weiter.
Ab dem 01.12.2020 wechseln die Jahrgänge 7-13 für die Dauer der Überschreitung des Inzidenzwerts von 200 ins Szenario B.
Der Wechsel zurück ins Szenario A erfolgt erst, wenn der Wert für mindestens drei Tage wieder die 200 unterschreitet.

Am Dienstag ist in den Jahrgangsstufen 7-13 Unterricht für die Schüler der Gruppe a, am Mittwoch für die der Gruppe b.
Es gelten ab Dienstag alle Regelungen für das Szenario B (Rahmenhygieneplan). An offenen Ganztagsschulen findet kein Nachmittagsunterricht statt.

Genauere Informationen folgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Schiering

Schulleiter

 

Dokumente zum Download

 


 

Neue Informationen für Schüler und Eltern aus dem Kultusministerium

 


 

wird aktualisiert…

 


 

Niedersächsisches Kultusministerium

 

Briefe des Herrn Minister Tonne sowie ein Schaubild mit knappen Erläuterungen zum besseren Verständnis der neuen Verordnung.

 

 

 


 

Rundverfügung zur Anwendung der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020.

 

Rundverfügung als pdf zum download

 


 

Elternsprechtag Klasse 5 am 04.11.2020

Die Schule weist darauf hin, dass der Elternsprechtag für die Langfächer am 04.11.2020 stattfindet. Allerdings haben einige Fachlehrer ausgewählten Schülern mitgeteilt, dass ein Gesprächstermin am Elternsprechtag aufgrund z. B. guter Leistung

Elternsprechtag Klasse 5 am 04.11.2020

Die Schule weist darauf hin, dass der Elternsprechtag für die Langfächer am 04.11.2020 stattfindet. Allerdings haben einige Fachlehrer ausgewählten Schülern mitgeteilt, dass ein Gesprächstermin am Elternsprechtag aufgrund z. B. guter Leistungen nicht unbedingt nötig ist. Im Sinne einer Kontaktreduzierung bitten wir diese Eltern, auf einen Gesprächstermin zu verzichten. Sollte trotzdem dringender Gesprächsbedarf seitens dieser Eltern bestehen, können die FachlehrerInnen über Iserv kontaktiert werden, um gegebenenfalls ein Telefonat zu vereinbaren. (Ar)

 


 

Neue Verfügung des Schulträgers vom 27.10.2020

Mit Stand vom Dienstag (27.10.2020) wurden dem Gesundheitsamt 67 weitere Covid-19-Infektionen gemeldet, ein neuer Höchstwert. Aus diesem Grund haben wir weitere Regelungen getroffen und die Allgemeinverfügung vom 21.10.2020 angepasst, so Landrat Herbert Winkel.

U.a. wird die Maskenpflicht ausgeweitet.

Auch der Schulsport an den Schulen wird ab dem 29.10.2020 verboten. Ebenfalls wird die Nutzung der Duschen und Umkleidekabinen auf und in öffentlichen sowie privaten Sportanlagen ab dem 29.10.2020 untersagt. Der Landkreis empfiehlt jedoch allen betroffenen Stellen und Schulen diese Regelung bereits ab sofort um zusetzen.
Ab Dienstag (28.10.2020) findet daher kein Sportunterricht mehr statt, Sportsachen müssen nicht mitgebracht werden. Die “Sportstunden” werden durch die Sportlehrer erteilt.

 


 

Aufgrund der neuen niedersächsischen Landesverordnung wurden die Regelungen der Allgemeinverfügung des Landkreises Vechta angepasst. Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises gilt ab dem 25.10.2020 für das gesamte Kreisgebiet und besagt unter anderem, dass ab einer Inzidenz von 100 das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulunterricht der weiterführenden Schulen ab Klasse 5 verpflichtend ist.

 


 

Die Sitzung des Schulelternrates am 26.10.2020 kann aufgrund der aktuellen Bestimmungen nicht stattfinden.

 


 

Quarantäne und Testpflicht für Reiserückkehrer betrifft auch Schülerinnen und Schüler!

 

Sehr geehrte Eltern,

die Herbstferien stehen vor der Tür. Bedingt durch das aktuelle Infektionsgeschehen nicht nur bei uns im Landkreis möchten wir Sie auf diesem Wege über die bundesweit geltenden Regelungen informieren bzw. daran erinnern.
Wenn Sie oder Ihre Kinder in den Herbstferien im Urlaub oder beim Heimatbesuch in einer Region waren, die als „Risikogebiet“ eingestuft ist (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) sind Sie verpflichtet, sich:

  1. nach Reiseende in häusliche Quarantäne zu begeben,
  2. sich testen zu lassen,
  3. und sich beim Gesundheitsamt zu melden.

Die Regelungen sind unter folgender Internetseite auch in verschiedenen Sprachen nachzulesen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Reisende_Tab.html

Eine Testung ist für Ihre Familie kostenfrei im Testzentrum des Landkreises möglich. Sie müssen sich jedoch vorher auf elektronischem Wege auf der Internetseite des Landkreis Vechta anmelden: https://www.landkreis-vechta.de/

 

 

Erst wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, darf die Quarantäne verlassen werden.

Das bedeutet auch, dass erst dann die Schule von Ihren Kindern besucht werden darf. Die Kinder werden am ersten Tag in der Schule dazu befragt. Wenn die Regeln nicht eingehalten wurden, wird das Kind wieder nach Hause geschickt werden, bzw. müssten Sie das Kind abholen.
Sie können für alle das Verfahren erleichtern indem den Kindern das folgende Formular (Formular zum Download als pdf) ausgefüllt mitgeben wird. Damit bestätigen Sie für Ihre Kinder, dass Sie sich an die Anforderungen gehalten haben und Ihr Kind gesund ist.

Noch ein Hinweis: Auch ein negativer Test bedeutet nicht, dass nicht doch eine Ansteckung statt-gefunden hat und Familienmitglieder nicht mehr krank werden können. Sein Sie bitte mindestens eine Woche nach Rückkehr besonders wachsam, meiden Sie und Ihre Familie Außenkontakte und halten Sie sich sehr streng an die Maskenpflicht und Abstandregelungen im Alltag.
Nur wenn alle zusammenarbeiten und Ansteckungen vermeiden, werden die Kinder wieder einen sicheren Unterricht in der Schule erleben können, wie ihn sich die Schülerinnen und Schüler wünschen.

 

Schiering

(Schulleiter)

 

Download dieser Informationen als pdf (inklusive Formular)

 


 

Organisation der Schuljahrgänge 11 bis 13 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem Schuljahr 2020/2021

 

Erlass, der die Organisation der Schuljahrgänge 11 bis 13 der öffentlichen allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ab dem Schuljahr 2020/2021 regelt:

Erlass zum Download als pdf

 


 

Quarantäne und Testpflicht für Reiserückkehrer betrifft auch Schülerinnen und Schüler!

Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,

die Urlaubszeit neigt sich dem Ende zu, der Schulstart für Ihre Kinder steht vor der Tür. Bedingt durch das aktuelle Infektionsgeschehen nicht nur bei uns im Landkreis möchten wir Sie auf diesem Wege über die bundesweit geltenden Regelungen informieren bzw. daran erinnern.
Wenn Sie oder Ihre Kinder bis zu 14 Tage vor Schulbeginn aus dem Urlaub oder Heimatbesuch in einem Land waren, das als „Risikogebiet“ eingestuft ist (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) sind Sie verpflichtet, sich:
1. nach Reiseende in häusliche Quarantäne zu begeben,
2. sich testen zu lassen,
3. und sich beim Gesundheitsamt zu melden.
Die Regelungen sind unter folgender Internetseite auch in verschiedenen Sprachen nachzulesen:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Reisende_Tab.html
Eine Testung ist für Ihre Familie kostenfrei im Testzentrum des Landkreises möglich. Sie müssen sich jedoch vorher auf elektronischem Wege auf der Internetseite des Landkreis Vechta anmelden:
https://www.landkreis-vechta.de/

 

 

Erst wenn ein negatives Testergebnis vorliegt, darf die Quarantäne verlassen werden.

Das bedeutet auch, dass erst dann die Schule von Ihren Kindern besucht werden darf. Die Kinder werden am ersten Tag in der Schule dazu befragt. Wenn die Regeln nicht eingehalten wurden, wird das Kind wieder nach Hause geschickt werden, bzw. müssten Sie das Kind abholen. Sie können für alle das Verfahren erleichtern indem den Kindern das folgende Formular ausgefüllt mitgeben wird. Damit bestätigen Sie für Ihre Kinder, dass Sie sich an die Anforderungen gehalten haben und Ihr Kind gesund ist.

Noch ein Hinweis: Auch ein negativer Test bedeutet nicht, dass nicht doch eine Ansteckung stattgefunden hat und Familienmitglieder nicht mehr krank werden können. Sein Sie bitte mindestens eine Woche nach Rückkehr besonders wachsam, meiden Sie und Ihre Familie Außenkontakte und halten Sie sich sehr streng an die Maskenpflicht und Abstandregelungen im Alltag.
Nur wenn alle zusammenarbeiten und Ansteckungen vermeiden, werden die Kinder wieder einen sicheren Unterricht in der Schule erleben können, wie ihn sich die Schülerinnen und Schüler wünschen.

 

Schiering

 

Sie können für alle das Verfahren erleichtern indem den Kindern das folgende Formular ausgefüllt mitgeben wird. Damit bestätigen Sie für Ihre Kinder, dass Sie sich an die Anforderungen gehalten haben und Ihr Kind gesund ist.

Testformular zum Download als pdf


 

Informationen zur Corona-Krise

 

 

 


 

Aktualisierung des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Schule

 

Linkliste:

 


 

Update: Umfrage zum „Lernen zu Hause“ geht in die Verlängerung

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Damen und Herren,

viele von Euch/ Ihnen haben bereits an der laufenden Befragung zum „Lernen zu Hause“ teilgenommen und die Möglichkeit genutzt, ganz offen und ausführlich von den persönlichen Erfahrungen während dieser besonderen Zeit zu berichten.
Dafür sind wir sehr dankbar, denn die Rückmeldung von Schülern, Eltern und Lehrern ist ganz entscheidend, damit wir uns als Schule sinnvoll und positiv weiterentwickeln können.
Um Euch/ Ihnen noch weitere Gelegenheit zu geben, von Euren/ Ihren Erfahrungen zu berichten, wird der Umfragezeitraum noch einmal verlängert.

Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich anonym und die Umfrage ist nun noch bis einschließlich Montag, den 20.07.2020, freigeschaltet.

Herzlichen Dank für Eure und Ihre Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen,

Schiering, OStD

 


 

Umfrage zum „Lernen zu Hause“

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Damen und Herren,

das zweite Halbjahr des Schuljahres 2019/2020 war geprägt von der Corona-Pandemie. Vor allem das „Lernen zu Hause“ hat dabei viele Schüler, Eltern und auch Lehrer vor ganz neue Herausforderungen gestellt.
Wir als Schule möchten gerne aus dieser Zeit für die Zukunft lernen und haben deshalb eine Umfrage unter Mitwirkung der Schülervertretung, der Elternvertretung und des Personalrates erstellt.
Befragt werden sollen alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Eltern und Erziehungsberechtigten und das Kollegium des Gymnasiums Lohne. Die Befragung erfolgt dabei getrennt nach Jahrgangsstufen (Jg. 5-6; Jg. 7-10 und Jg. 11-12).
Die entsprechenden Links zur jeweiligen Umfrage werden per Mail (Iserv) an alle Schülerinnen und Schüler und alle Kolleginnen und Kollegen verschickt. Die Eltern und Erziehungsberechtigten erhalten am Montag bzw. Dienstag einen Elternbrief mit einem QR-Code und einem Teilnahmeschlüssel über den man ebenfalls direkt zur Umfrage gelangt.
Die Teilnahme an der Befragung ist selbstverständlich anonym und die Umfrage ist bis einschließlich Montag, den 13.07.2020, freigeschaltet.
Wir hoffen sehr auf Eure/ Ihre Mithilfe und eine breite Beteiligung: das Feedback von Schülern, Eltern und Lehrern ist ganz entscheidend, damit wir uns als Schule sinnvoll und positiv weiterentwickeln können.

 

Herzlichen Dank für Eure und Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen,

 

Schiering, OStD

 


 

Zur Information für die “neuen” Fünftklässler im Schuljahr 2020/2021

 

Noch vor den Sommerferien werden alle Schülerinnen und Schüler, die nächstes Jahr neu an unsere Schule kommen, einen Brief erhalten, in dem alles Wichtige rund um den Schulstart im August 2020 erklärt wird. Außerdem gibt es dann auf der Homepage unserer Schule noch eine “Überraschung” für unsere neuen Schülerinnen und Schüler. Man darf gespannt sein …(Ar)

 


 

Hygieneplan/Wegekonzept am Gymnasium Lohne

Informationen für Schüler, Eltern und Lehrer
Stand: 27.05.2020, Änderungen in Rot

Ergänzung vom 11.06.2020:

Ab dem 15.06. betreten alle Schüler der Klassen aus dem Neubautrakt die Schule durch den Eingang bei der Aula.

I. Allgemeine Hinweise

1. Schulbesuch: Bei coronaspezifischen Symptomen zu Hause bleiben, Krankmeldung nötig.

2. Schulweg: Möglichst mit dem Rad zur Entlastung der Schulbusse, im Bus Mundschutzpflicht.

3. Allgemeine Hygieneregeln: Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer einzuhalten, Husten und Niesen in die Armbeuge, Händewaschen mit Seife mehrmals täglich (in den Klassenräumen, in den Toiletten), keine Mundschutzpflicht im Unterricht. In den Pausen soll möglichst durchgehend ein Mundschutz getragen werden. Das Gesundheitsamt rät vom Ge-brauch von Desinfektionsmitteln ab.

4. Im Unterricht: Kein Wechsel der Sitzordnung (Protokoll für das Gesundheitsamt), keine Änderung der Anordnung der Tische, keine Gruppenarbeit, keine Nutzung der I-Pad-Koffer, keine Weitergabe von Gegenständen (Stifte, Arbeitsmaterial etc.).

5. In den Pausen: Beachtung der vorgesehenen Aufenthaltsbereiche (vgl. II. Wegekonzept), Toiletten-gänge nur „einzeln“ (vgl. II. Wegekonzept).

6. Wertsachen: Da die Türen der Klassenräume nicht verschlossen werden, müssen Wertsachen immer am Körper getragen werden.

7. Schulisches Angebot: Sportunterricht und alle außerunterrichtlichen Angebote, z. B. Arbeitsgemein-schaften, finden nicht statt, die Mensa ist geöffnet.

 

II. Wegekonzept: Tagesablauf in der Schule

Mindestabstand: Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist auf dem gesamten Schul-gelände unter allen Umständen einzuhalten.

Einbahnstraßenprinzip: Die Wege in der Schule werden nach dem Prinzip der Einbahnstraße begangen (vgl. Punkt 5).

 

Im Einzelnen

1.Vor Beginn des Unterrichts: Die Schüler begeben sich nach dem Betreten des Schulgebäudes (Haupteingang und Eingänge von der Parkplatzseite geöffnet) direkt in ihre Klassenräume und waschen sich die Hände. Die Räume sind geöffnet, die Fachlehrer der ersten Stunde beaufsichtigen den Waschvorgang (Anwesenheit ab 07.30 Uhr). Ein Aufenthalt auf den Fluren ist nicht gestattet (vgl. Punkt 5).

2. Pausen: In den großen Pausen halten sich bei trockenem Wetter die Schüler des Jahrgangs 12 vor dem Haupteingang, die des Jahrgangs 11 vor dem Eingang zum Aula-Foyer, die des Jahrgangs 10 im Innenhof und die der Jahrgänge 9 bis 7 auf dem Schulhof auf. Bei Regenpause (Durchsage) bleiben die Schüler in den Klassenräumen (Aufsicht durch die Kollegen der 2./3. bzw. 3./4. Stunde, „Wachwechsel“ zur Pausen-mitte). In den kleinen Pausen verlassen die Schüler die Klassenräume nur für einen notwendigen WC-Besuch.

3. Freistunden: Während der Freistunden halten sich die Schüler der Jahrgänge 11 und 12 vor dem Haupteingang oder in der Mensa auf.

4. Toilettengänge: Der Gang zur Toilette ist nur einzelnen Schülern erlaubt. Das bedeutet, dass die Toiletten in den Treppenhäusern nur von jeweils einem Schüler/einer Schülerin besucht werden können, die in der Pausenhalle von maximal 5 Schülern. Um den Andrang zu entzerren, sollen Toilettengänge ausdrücklich auch während der Unterrichtszeit stattfinden.

5. Flure: Ein Aufenthalt auf den Fluren ist nicht gestattet. Die Flure im Altbau (Trakt A, B, C) werden im Uhrzeigersinn begangen (Beschilderung beachten!). Zu den Physik- und Chemieräumen gehen die Schüler über die Treppe neben der Bibliothek. Den Rückweg in die Pausenhalle nehmen die Schüler aus der Physik über die Treppe am Trakt C (Schulhofseite). Aus der Chemie gehen die Schüler zurück in den Flur der Physik und dann ebenfalls über die Treppe am Trakt C. Die Chemielehrer achten darauf, dass es keinen Gegenverkehr im Treppenhaus gibt.

6. Nach dem Unterricht: Die Schüler verlassen einzeln die Klassenräume und das Schulgebäude. Die Fahrschüler bilden an den beiden Zustiegsmöglichkeiten an der Bushaltestelle zwei getrennte Schlangen, eine Richtung Haupteingang, eine Richtung Sporthalle.

 

III. Wichtige Hinweise für Lehrer

1. Räume: Es dürfen ausschließlich die im Stundenplan vorgesehenen Räume benutzt werden. Die Biologieräume 3 und 4, der Chemieraum 2, der Physik-Hörsaal, die Musikräume 2 und 3, die Kunsträume 1 und 3 und die Computerräume dürfen nicht benutzt werden!

2. Wege: Das Einbahnstraßenprinzip (vgl. II, 5) gilt auch für Lehrer!!

3. Fachunterricht: Der Fachunterricht in den Naturwissenschaften und Musik soll in den Jahrgängen 5-11 grundsätzlich in den Klassenräumen abgehalten werden. Nur bei spezifischem Bedarf (Demonstrationsversuche des Lehrers o.ä.) sollen die Fachräume während der Unterrichtszeit aufgesucht werden (Reduzierung der Wege, möglicher Kontakte sowie des Reinigungsbedarfs der Räume).

4. Sitzordnung/Protokoll: Die vorgegebene Sitzordnung in den Räumen darf nicht verändert werden! Gruppen-arbeit ist unzulässig! Im Jahrgang 12 erstellt der Kurslehrer für seinen Kurs einen Sitzplan (Vor- und Nachname!) und gibt ihn im Sekretariat ab (Kopie im Kursheft). In den Jahrgängen 9 und 10 erstellt der Fachlehrer der ersten Stunde den Sitzplan (Vor- und Nachnahme!) und gibt ihn im Sekretariat ab (Kopie im Klassenbuch). Vordrucke liegen in den Räumen.
Wenn ein Fachlehrer mit einer Lerngruppe einen Fachraum aufsucht, muss er für diesen Raum und diese Zeit einen Sitzplan anfertigen und nach der Stunde im Sekretariat abgeben. Vordrucke liegen in den Räumen.

5. Unterrichtsformen: Die Nutzung der I-Pad-Koffer und von Musikinstrumenten, Schülerexperimente und Singen sind nicht erlaubt.

6. Desinfektionstücher: In den Medienschränken der Klassenräume und in den Fachräumen liegen Schachteln mit Desinfektionstüchern aus. Diese Tücher sind ausschließlich (!!) für die Reinigung der Tablets und Dokumentenkameras in den Klassenräumen bzw. von Tastaturen in den Fachräumen vorgesehen. Die Tücher sollen nicht für andere Zwecke verwendet und entsprechend sparsam eingesetzt werden.

7. Lüften: Die Lehrer haben laut Niedersächsichem Rahmen-Hygieneplan Corona „mindestens alle 45 Minuten, in jeder Pause und vor jeder Stunde … eine Stoßlüftung … durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen“. Die Fenster in den Trakten A und B lassen sich ohne Schlüssel öffnen, wenn der Sperrknopf nicht gedrückt ist, für die Fenster im Trakt C braucht man in jedem Fall einen Schlüssel. Alle Kollegen, die bisher noch keinen Schlüssel besitzen, müssen sich also beim Hausmeister einen besorgen.

8. Aufsichten: Die Frühaufsicht übernehmen die Kollegen der ersten Stunde, die bereits um 7.45 Uhr in ihrem Unterrichtsraum sein müssen (vgl. II, 1). Zusätzliche Aufsichten werden eingeteilt.

 

Download des Hygieneplans als pdf

 


 

 


 

Probleme mit IServ behoben

(Stand: 12.05.2020, 9:00Uhr)

IServ läuft dank eines Anbieterwechsel für den Netzzugang im Moment stabil. Wir danken den Netzwerkbetreuern Matthias Kaufmann (Gymnasium Lohne) und Timo von Grönheim (IT-Support des Landkreises Vechta) für den unermüdlichen Einsatz.

 


 

IServ läuft weiterhin nicht stabil.

(Stand: 11.05.2020, 15:30 Uhr)

Die Klassenlehrer werden am Dienstag die Aufgaben über whatsapp  an ihre Klassen verschicken. Die Schüler müssen zunächst die Lösungen nicht zurück schicken.
Die Einteilung der Klassen 9 und 10 werden ebenfalls am Dienstag über die Klassenleiter verschickt. Srg)

 


 

Ein Zugriff auf IServ weiterhin nicht möglich.

(Stand 07.05.2020)


Die Installation des neuen Servers ist noch nicht abgeschlossen. Die bearbeiteten Aufgaben müssen daher erst dann abgeschickt werden, wenn IServ wieder verlässlich läuft. Die Ausgabe der neuen Aufgaben wird werden daher ebenfalls zunächst ausgesetzt.

Weitere Informationen erfolgen am Freitag, 08.05.2020.

 


 

Anmeldungen für das Schuljahr 2020/21

Jahrgang 5 am Gymnasium Lohne

 

Das Gymnasium Lohne ändert aufgrund der Corona-Pandemie das Verfahren der Schulanmeldung für den kommenden Jahrgang 5. Eltern, die ihre Kinder am Gymnasium anmelden möchten, können das Anmeldepaket aus dem Bereich “Service/Formulare” (https://gymnasiumlohne.de/formulare/)  herunterladen.
Die Anmeldeunterlagen können ab dem  21.04. von 8.00 bis 13.00 Uhr auch aus der Schule abgeholt werden, am 23.04 (Donnerstag) und 24.04. (Freitag) auch von 16.00 bis 18.00 Uhr.
Das Anmeldepaket enthält alle notwendigen Formulare bzw. Informationsschreiben. Die Eltern werden gebeten, das Anmeldepaket per Post an das Gymnasium Lohne zu schicken oder in der Pausenhalle der Schule abzugeben.

 

Direkt zum Anmeldepaket (Formulare):   Anmeldung Klasse 5

 

Für telefonische Rückfragen steht an jedem Tag von 8.00 bis 13.00 Uhr ein Mitglied der Schulleitung unter 04442/936180 zur Verfügung.

Der am 27.04. geplante Informationsabend für die Schüler der kommenden Jahrgangsstufe 5 muss aufgrund der geltenden Regelungen leider ausfallen.

 


Kultusministerium veröffentlicht Ratgeber für Eltern und Schüler

Download des Leitfadens als pdf:  Leitfaden für Eltern

Lernen zu Hause
Leitfaden für Eltern,
Schülerinnen und Schüler

[ … ] In den kommenden Wochen starten wir nun in einen neuen Abschnitt. Es wird dafür nötig sein, Lernprozesse und –orte neu zu gestalten. Es wird Phasen des Lernens zu Hause und Phasen des Lernens in der Schule geben. Ein Hochfahren auf „Normalbetrieb“ mit regulärem Unterricht wird bis zu den Sommerferien jedoch realistisch betrachtet nicht möglich sein – diese Erwartungshaltung sollte deshalb auch niemand haben.

 

Zusätzliche Hinweise für Eltern

 


 

Schrittweise Wiedereröffnung

 

 

Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen – Notbetreuung in Kitas wird ausgeweitet

 

Nach Wochen der kompletten Schulschließung steht auf Grundlage des Bund-Länder-Be-schlusses der vorsichtige Schritt zu einer stufenweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs an. Das Land Niedersachsen wird seine Schulen ab dem 27. April zunächst für Abschluss-klassen wieder öffnen, um den Schülern ausreichend Zeit zur Vorbereitung zu geben. Das bedeutet, dass die Abitur- wie auch alle anderen Abschlussprüfungen nach jetzigem Stand unter Einhaltung der Hygienevorgaben des Robert-Koch-Instituts stattfinden. Ab dem 4. Mai sollen gestuft weitere Jahrgänge nach und nach in den Präsenzunterricht zurückehren. Für alle Schüler, die noch nicht wieder in die Schulen zurückkehren, ist ab dem 22. April Home Learning vorgesehen. „Mit den jetzt getroffenen Entscheidungen wollen wir den Schulen und Kitas Planungssicherheit und einen Fahrplan für die kommenden Wochen und Monate geben. Bei den Schulöffnungen gehen wir vor nach dem Prinzip, erst die Klassen, die Prüfungen ablegen müssen, dann im nächsten Schritt die älteren Jahrgänge der einzelnen Schulformen, dann die jüngeren. Dies alles geschieht mit Blick auf die Entwicklung des Infektionsge-schehens. Der Schutz der Gesundheit muss an erster Stelle stehen“, so Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Die Grundschüler der Klasse 4, die sich am Übergang zur weiterführenden Schule befinden, steigen nach den Abschluss- und Übergangsklassen am 4. Mai wieder in den Unterricht ein. Der weitere Fahrplan für Niedersachsen sieht vor, dass ab der 20. Kalenderwoche gestuft die weiteren Jahrgänge aller Schulformen folgen. Für die 12. Klassen startet der Unterricht somit am 11. Mai, die Jahrgänge 3, 9 und 10 folgen ab dem 18. Mai 2020.

Alle Jahrgänge, die noch nicht wieder in der Schule sind, sowie alle Schüler, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation zu Hause bleiben müssen, werden von ihren Lehrkräften für das „Lernen zu Hause“ mit Lernplänen und Aufgaben versorgt. Der Schwerpunkt beim Home Learning soll auf die Stärkung der Basiskompetenzen gelegt werden. „Uns ist bewusst, dass das Home Learning den regulären schulischen Unterricht nicht vollwertig und vollumfänglich ersetzen kann. Gleichwohl besteht weiter die Schulpflicht und wir setzen uns das Ziel, dass  Schüler auch unter den derzeitigen Bedingungen ihre Kompetenzen festigen und erweitern können und dabei Nachteile für einzelne Lernende möglichst vermieden werden. Wir haben hier volles Vertrauen in die Kompetenz der niedersächsischen Lehrkräfte, die gerade in dieser schwierigen Zeit hervorragende Arbeit leisten“, fügt Tonne hinzu. Auf dem Niedersächsischen Bildungsserver wird derzeit das Angebot erweitert, Schülern zusätzlich Selbstlernangebote, (digitale) Unterrichtseinheiten und -materialien, Links zu geeigneten (kostenfreien) Internet-seiten und Online-Lernplattformen, Apps und ähnliches für alle Schulformen und Fächer bereitzustellen.

Um den Infektionsschutz und die Hygiene- und Abstandsregeln besser einhalten zu können, soll es zur Wiedereröffnung ein angepasstes Hygienekonzept für die Schulen geben. Dieses bedarf der Umsetzung durch die Schulträger. Das Verfahren soll unverzüglich mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Das Niedersächsische Kultusminis-terium wird kurzfristig einen Musterhygieneplan für die Herausforderungen der Coronakrise zur Verfügung stellen.

Zusätzlich ist für die Zeit bis zu den Sommerferien ein umschichtiges Verfahren im Präsenz-unterricht vorgesehen. Damit schaffen wir die Möglichkeit, die Schüler in kleineren Lerngrup-pen zu unterrichten und entlasten zugleich Schulen als auch Lehrkräfte. Darüber hinaus entlasten wir mit dieser Maßnahme auch die Schülerbeförderung. Für die Organisation eines umschichtigen Unterrichts werden alle Klassen und Lerngruppen, die sich bereits wieder in der Schule befinden, in je zwei Gruppen aufgeteilt. Für die Aufteilung des Unterrichts innerhalb einer Schulwoche gibt es verschiedene Möglichkeiten, darunter die Möglichkeiten eines täglichen oder wöchentlichen Wechsels. Die Schule wählt dafür ein Modell aus und erstellt einen entsprechenden Plan.

Für die Kitas, Krippen und Horte gilt weiterhin bis zu den Sommerferien die Notbetreuung. Dafür werden die Betreuungskapazitäten ausgeweitet. Dabei soll auch sichergestellt werden, dass Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen die Notbetreuung nutzen können. Dem Bedarf nach einer Betreuung von Kindern soll dadurch nachgekommen werden, dass die Härtefallregelung gelockert wird. Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder bis zu den Sommerferien möglichst zu Hause betreut werden. Dies trifft zum Beispiel auf Familien zu, wo nur ein Elternteil arbeiten geht, Homeoffice geleistet werden kann oder eine andere Betreuung möglich ist. Für die Ausweitung der Notbetreuung werden wir Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden führen.

„In den kommenden Wochen starten wir nun in einen neuen Abschnitt. Es wird dafür nötig sein, Lernprozesse und -orte neu zu gestalten. Es wird Phasen des ‚Lernens zu Hause‘ und Phasen des Lernens in der Schule geben. Es gilt jetzt und weiterhin zusammenzuhalten, um die Herausforderungen der kommenden Wochen zu meistern. Ich bin der festen Überzeugung, dass uns das gemeinsam gelingt!“, so Kultusminister Tonne abschließend.

 

Download der Pressemitteilung als pdf:   Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen Pressemitteilung

 


 

Endgültige Fassung des 81.Elternbriefs

 

 

Download des Elternbriefs

 


 

Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsverhältnissen

Verlässliche Informationen zu Schulausfällen aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse findet man direkt beim Landkreis Vechta oder bei der Verkehrs-Management-Zentrale Niedersachsen Hannover.